AllgemeineGeschäftsbedingungen (AGB) der SWMarkt24 GmbH (INCLUWAY)

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SWMarkt24 GmbH (nachfolgend „INCLUWAY“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Online-Dienste, Software-as-a-Service (SaaS)-Anwendungen, Testversionen sowie zugehörige Beratungs- und Audit-Leistungen (nachfolgend „Leistungen“) auf der Website https://www.incluway.de/.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, INCLUWAY stimmt ihrer Geltung schriftlich ausdrücklich zu.

 

§2 Vertragsdokumente und Rangfolge

  1. Vertragliche     Vereinbarungen zwischen INCLUWAY und dem Kunden bestehen aus
        a) dem Vertragsformular bzw. individuellen Angebot,
        b) dem Leistungsschein,
        c) dem Service Level Agreement (SLA),
        d) diesen AGB.
  2. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge über Leistungen der SWMarkt24 GmbH.
  3. Im Falle von Widersprüchen gilt die obige Reihenfolge in der angegebenen Priorität.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, INCLUWAY stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Schweigen auf die Zusendung solcher Bedingungen stellt keine Zustimmung dar, auch nicht bei zukünftigen Geschäften.

 

§3 Begriffsdefinitionen

Im Rahmen dieser AGB gelten insbesondere folgende Definitionen:

  • Kunde: Natürliche oder juristische Personen bzw. rechtsfähige Personengesellschaften, die Leistungen von     INCLUWAY in Anspruch nehmen.
  • Testversion: Zeitlich befristete, unverbindliche Nutzung der SaaS-Anwendung ohne oder zu reduzierten     Gebühren gemäß § 5.
  • Dienst (oder Plattform): Die über das Internet erreichbare Software (z. B. Barrierefreiheits-Widget, Monitoring-Dashboard), deren Nutzung Gegenstand des Vertrages ist.
  • Leistungen" sind insbesondere: (a)     Software zur Barrierefreiheit (z. B. Widget), (b) technische Beratung und     Audits, (c) Workshops und Schulungen.
  • Nutzungsrechte: Befugnisse des Kunden     zur Verwendung der Dienste gemäß § 6.
  • Support: Unterstützung durch INCLUWAY     im Rahmen vereinbarter SLA-Regelungen (§ 11).

 

§4 Vertragsgegenstand / Vertragsschluss

  1. INCLUWAY stellt dem Kunden gegen     Entgelt Zugriff auf die Dienste zur Verbesserung digitaler     Barrierefreiheit zur Verfügung.
  2. INCLUWAY bietet Unternehmen digitale     Dienstleistungen im Bereich der Barrierefreiheit an, insbesondere:

·        Einbindung einesBarrierefreiheits-Widgets zur Echtzeitanpassung von Webseiten;

·        Monitoring derBarrierefreiheit (automatisierte Überwachung);

·        Manuelle und automatisierteBarrierefreiheits-Audits.

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der     individuellen Leistungsbeschreibung, der aktuellen Leistungs- und     Preisliste sowie dem Kunden-Dashboard.
  2. INCLUWAY stellt dem Kunden je nach     gewähltem Tarif Zugang zu den gebuchten Leistungen zur Verfügung. Die     Funktionen des Widgets und die Ergebnisse der Audits werden nach den zum     Zeitpunkt der Leistungserbringung allgemein anerkannten Standards (z. B.     WCAG 2.2 AA, BFSG, EN 301 549) umgesetzt. INCLUWAY schuldet keine Garantie     für vollständige Gesetzeserfüllung; vielmehr erfolgt eine bestmögliche     technische Umsetzung auf Grundlage der bereitgestellten Informationen.
  3. Einzelne Leistungen (z. B. Audits,     Beratungen) können separat beauftragt werden; hierfür gelten ergänzend     gesonderte Leistungsbeschreibungen und Angebote.
  4. Die Darstellung der Leistungen auf der     Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine     Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Ein Vertrag kommt zustande,     sobald der Kunde eine Bestellung abgibt und diesedurch INCLUWAY     schriftlich oder durch Aktivierung des Dienstes angenommen wird.

 

§5 Testversion

  1. INCLUWAY kann neuen Kunden eine     kostenlose Testversion (in der Regel 14 Tage) gewähren. Umfang und     Funktionsumfang werden gesondert beschrieben.
  2. Die Testversion endet automatisch nach     Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine     vorzeitige Beendigung ist möglich.
  3. Nach Ablauf der Testphase erfolgt keine     automatische Umstellung in ein kostenpflichtiges Abonnement ohne     ausdrückliche Bestellung durch den Kunden.

 

§6 Nutzungsrechte, Lizenzkontrolle und Audit

  1. INCLUWAY räumt dem     Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares     Nutzungsrecht an der Dienst-Software für die Dauer des Vertrages ein.
  2. Der Kunde darf die     Software ausschließlich zur eigenen geschäftlichen Nutzung einsetzen. Eine     Nutzung für Wettbewerber (z. B. SaaS-Anbieter, Beratungsfirmen) ist ohne     schriftliche Zustimmung untersagt.

3.   Der Einsatz im Rahmen vonKundenprojekten Dritter oder als Wiederverkäufer ist ebenfalls untersagt,sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung besteht

  1. Alle weiteren Rechte –     insbesondere Urheber- und Lizenzrechte – verbleiben bei INCLUWAY bzw. den     von INCLUWAY lizenzierenden Dritten.
  2. Lizenzkontrolle und     Nachlizenzierung: INCLUWAY ist berechtigt, einmal jährlich oder bei     begründetem Verdacht durch eigene oder beauftragte Prüfer eine     Lizenzkontrolle vorzunehmen. Der Kunde gewährt hierfür angemessenen Zugang     zu Systemprotokollen und Auswertungen. Bei Überschreitung des lizenzierten     Umfangs ist der Kunde verpflichtet, entsprechende Zusatzlizenzen zu     erwerben.

 

§7 Registrierung, Zugangsdaten und Sicherheit

  1. Voraussetzung für die     Nutzung kostenpflichtiger Leistungen ist die erfolgreiche Registrierung     des Kunden im Kunden-Dashboard.
  2. Der Kunde hat bei     Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und     Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
  3. INCLUWAY stellt dem     Kunden individuelle Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) zur Verfügung.     Der Kunde ist verpflichtet, diese geheim zu halten und vor Missbrauch zu     schützen.
  4. Bei Verdacht unbefugter     Nutzung oder Sicherheitsvorfall ist INCLUWAY unverzüglich zu informieren.     INCLUWAY kann den Zugang vorübergehend sperren, um Missbrauch zu     verhindern.

 

§8 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde gewährleistet,     dass die Einbindung und Nutzung des Dienstes in Übereinstimmung mit     geltendem Recht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und     IT-Sicherheitsrecht, erfolgt.
  2. Der Kunde wird keine     rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalte über den Dienst verbreiten.
  3. Der Kunde sorgt für eine     den Systemanforderungen entsprechende Infrastruktur (z. B. Browser,     Internetanbindung).

 

§9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet     sich nach der jeweils aktuellen Preisliste bzw. dem individuell     vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen     Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen sind ohne     Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt fällig.
  3. Gerät der Kunde mit der     Zahlung in Verzug, ist INCLUWAY berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von     9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitere Rechte     bleiben unberührt.
  4. INCLUWAY ist berechtigt,     jährlich eine angemessene Preisanpassung von bis zu 6 % vorzunehmen.     Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen im Voraus angezeigt. Der     Kunde hat das Recht, den geänderten Preisen binnen 14 Tagen in Schriftform     zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs können beide Parteien das     Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der     Preisanpassung beenden.
  5. Bei Zahlungsverzug oder     trotz Mahnung kann INCLUWAY die Leistung bis zum Ausgleich der fälligen     Forderungen aussetzen.

 

 

 

§10 Mitwirkungspflichten & Datenbereitstellung

  1. Der Kunde stellt alle     erforderlichen Informationen, Zugänge und Daten rechtzeitig und     unentgeltlich zur Verfügung.
  2. Kommt der Kunde seinen     Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Fristen entsprechend;     Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Kommt der Kunde in     Verzug mit der Bereitstellung von Daten oder Zugängen, gelten vereinbarte     Fristen automatisch als angepasst.

 

§11 Wartung, Updates, Support und Sonderkündigungsrecht

  1. INCLUWAY veröffentlicht     regelmäßig Updates, Upgrades und Patches, um Funktionsfähigkeit,     Sicherheit und Compliance sicherzustellen.
  2. Support-Leistungen     werden gemäß SLA erbracht. Details (Reaktionszeiten, Kommunikationskanäle)     finden sich in der Leistungsbeschreibung.
  3. Außerhalb definierter     Supportzeiten kann kostenpflichtiger Notfall-Support vereinbart werden.
  4. Sonderkündigungsrecht     bei nachteiligen Änderungen: Nimmt INCLUWAY wesentliche Änderungen an den     Software-Services vor, die eine Nutzung mit schwerwiegenden     Einschränkungen zur Folge haben, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von     einem Monat nach Bekanntgabe der Änderung außerordentlich kündigen.
  5. Wünscht der Kunde     individuelle Weiterentwicklungen oder Features, so werden diese nur auf     Basis separater Vereinbarungen und Vergütung umgesetzt

 

§12 Verfügbarkeit und Service Level Agreement (SLA)

  1. INCLUWAY strebt eine     monatliche Verfügbarkeit von 99,5 % an (exklusive geplanter     Wartungsfenster von bis zu 8 Stunden pro Monat).
  2. Ausfallzeiten, die nicht     auf höhere Gewalt, Kunden-Mitwirkung oder Provider-Störungen Dritter     zurückzuführen sind, berechtigen den Kunden zu einer Gutschrift gemäß     SLA-Regelung.

 

§13 Haftungsbeschränkung

  1. Die Haftung von INCLUWAY     für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung ist     auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Leben,     Körper oder Gesundheit betroffen sind.
  2. Bei leichter     Fahrlässigkeit haftet INCLUWAY nur bei Verletzung wesentlicher     Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren,     typischerweise eintretenden Schaden, jedoch maximal auf die in den letzten     zwölf (12) Monaten vom Kunden entrichteten Entgelte.
  3. Die Haftung für     entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und immaterielle     Schäden ist ausgeschlossen.

 

 

§14 Schutzrechts-Indemnität

  1. INCLUWAY sichert zu,     dass die nutzungsgegenständliche Software-Plattform keine Schutzrechte     Dritter verletzt.
  2. Kommt es aufgrund der     vertragsgemäßen Nutzung zu Ansprüchen Dritter, übernimmt INCLUWAY die     Verteidigung und stellt den Kunden von allen daraus resultierenden Kosten     frei, sofern der Kunde ihn unverzüglich informiert und keine eigene     Verteidigung ohne Rücksprache übernimmt.

 

§15 Gewährleistung

  1. INCLUWAY gewährleistet,     dass die Software im Wesentlichen gemäß der Leistungsbeschreibung     funktioniert.
  2. Offensichtliche Mängel     hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach     Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.
  3. Bei Mängeln leistet     INCLUWAY nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt     diese fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder – bei erheblicher     Vertragsverletzung – vom Vertrag zurücktreten.
  4. Weitergehende     Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

 

§16 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien     verpflichten sich, vertrauliche Informationen (technische, kaufmännische,     personen- und geschäftsbezogene Daten) geheim zu halten.
  2. Der Kunde ist     eigenverantwortlich für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben     (z. B. Einholung von Einwilligungen nach DSGVO). INCLUWAY verarbeitet     personenbezogene Daten im Rahmen der Datenschutzerklärung     (https://www.incluway.de/datenschutzerklaerung).
  3. Der Kunde willigt in die     Verwendung technisch notwendiger Cookies sowie optionaler Analyse-Cookies     im Rahmen seiner Zustimmung ein.

 

§17 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit     schriftlicher Auftragsbestätigung oder Freischaltung des Kundenzugangs und     läuft – sofern nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit     von 12 Monaten.
  2. Kündigungsfrist: Drei     (3) Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit.
  3. Das Recht zur     außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§18 Folgen der Beendigung

  1. Nach Vertragsende     erlöschen alle Nutzungsrechte; INCLUWAY kann den Zugang sperren.
  2. INCLUWAY löscht     Kundendaten 30 Tage nach Vertragsende, es sei denn, gesetzliche     Aufbewahrungspflichten stehen dem entgegen oder der Kunde wünscht ein     Export-Backup.
  3. Nach Vertragsende     besteht kein Anspruch des Kunden auf Herausgabe oder Wiederherstellung von     vom Dienstleister bereitgestellten Analyse-, Prüf- oder Umsetzungsdaten,     soweit diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Es obliegt dem Kunden,     rechtzeitig eigene Sicherungskopien zu erstellen.

 

§19 Änderung der AGB

  1. INCLUWAY behält sich das     Recht vor, diese AGB mit einer Frist von sechs (6) Wochen schriftlich     (auch per E-Mail) zu ändern.
  2. Widerspricht der Kunde     nicht in Schriftform innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der     Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.

 

§20 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt befreiendie betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung vonder Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten externe, unvorhersehbare undnicht abwendbare Ereignisse.

 

§21 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne     Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die     Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Änderungen und     Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  3. Erfüllungsort und     ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag     ist – soweit gesetzlich zulässig – Hildesheim, Deutschland.
  4. Es gilt das Recht der     Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  5. Wir nehmen weder an     freiwilligen noch an verpflichtenden Streitbeilegungsverfahren vor einer     Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

Kontakt und Kommunikation
SWMarkt24 GmbH
Von-Emmich-Straße 25
31135 Hildesheim, Deutschland
Tel.: 05121‑9288903
E‑Mail: info@incluway.de