AllgemeineGeschäftsbedingungen (AGB) der SWMarkt24 GmbH (INCLUWAY)
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SWMarkt24 GmbH (nachfolgend „INCLUWAY“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Online-Dienste, Software-as-a-Service (SaaS)-Anwendungen, Testversionen sowie zugehörige Beratungs- und Audit-Leistungen (nachfolgend „Leistungen“) auf der Website https://www.incluway.de/.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, INCLUWAY stimmt ihrer Geltung schriftlich ausdrücklich zu.
§2 Vertragsdokumente und Rangfolge
- Vertragliche Vereinbarungen zwischen INCLUWAY und dem Kunden bestehen aus
a) dem Vertragsformular bzw. individuellen Angebot,
b) dem Leistungsschein,
c) dem Service Level Agreement (SLA),
d) diesen AGB. - Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge über Leistungen der SWMarkt24 GmbH.
- Im Falle von Widersprüchen gilt die obige Reihenfolge in der angegebenen Priorität.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, INCLUWAY stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Schweigen auf die Zusendung solcher Bedingungen stellt keine Zustimmung dar, auch nicht bei zukünftigen Geschäften.
§3 Begriffsdefinitionen
Im Rahmen dieser AGB gelten insbesondere folgende Definitionen:
- Kunde: Natürliche oder juristische Personen bzw. rechtsfähige Personengesellschaften, die Leistungen von INCLUWAY in Anspruch nehmen.
- Testversion: Zeitlich befristete, unverbindliche Nutzung der SaaS-Anwendung ohne oder zu reduzierten Gebühren gemäß § 5.
- Dienst (oder Plattform): Die über das Internet erreichbare Software (z. B. Barrierefreiheits-Widget, Monitoring-Dashboard), deren Nutzung Gegenstand des Vertrages ist.
- Leistungen" sind insbesondere: (a) Software zur Barrierefreiheit (z. B. Widget), (b) technische Beratung und Audits, (c) Workshops und Schulungen.
- Nutzungsrechte: Befugnisse des Kunden zur Verwendung der Dienste gemäß § 6.
- Support: Unterstützung durch INCLUWAY im Rahmen vereinbarter SLA-Regelungen (§ 11).
§4 Vertragsgegenstand / Vertragsschluss
- INCLUWAY stellt dem Kunden gegen Entgelt Zugriff auf die Dienste zur Verbesserung digitaler Barrierefreiheit zur Verfügung.
- INCLUWAY bietet Unternehmen digitale Dienstleistungen im Bereich der Barrierefreiheit an, insbesondere:
· Einbindung einesBarrierefreiheits-Widgets zur Echtzeitanpassung von Webseiten;
· Monitoring derBarrierefreiheit (automatisierte Überwachung);
· Manuelle und automatisierteBarrierefreiheits-Audits.
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung, der aktuellen Leistungs- und Preisliste sowie dem Kunden-Dashboard.
- INCLUWAY stellt dem Kunden je nach gewähltem Tarif Zugang zu den gebuchten Leistungen zur Verfügung. Die Funktionen des Widgets und die Ergebnisse der Audits werden nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung allgemein anerkannten Standards (z. B. WCAG 2.2 AA, BFSG, EN 301 549) umgesetzt. INCLUWAY schuldet keine Garantie für vollständige Gesetzeserfüllung; vielmehr erfolgt eine bestmögliche technische Umsetzung auf Grundlage der bereitgestellten Informationen.
- Einzelne Leistungen (z. B. Audits, Beratungen) können separat beauftragt werden; hierfür gelten ergänzend gesonderte Leistungsbeschreibungen und Angebote.
- Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Bestellung abgibt und diesedurch INCLUWAY schriftlich oder durch Aktivierung des Dienstes angenommen wird.
§5 Testversion
- INCLUWAY kann neuen Kunden eine kostenlose Testversion (in der Regel 14 Tage) gewähren. Umfang und Funktionsumfang werden gesondert beschrieben.
- Die Testversion endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Beendigung ist möglich.
- Nach Ablauf der Testphase erfolgt keine automatische Umstellung in ein kostenpflichtiges Abonnement ohne ausdrückliche Bestellung durch den Kunden.
§6 Nutzungsrechte, Lizenzkontrolle und Audit
- INCLUWAY räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Dienst-Software für die Dauer des Vertrages ein.
- Der Kunde darf die Software ausschließlich zur eigenen geschäftlichen Nutzung einsetzen. Eine Nutzung für Wettbewerber (z. B. SaaS-Anbieter, Beratungsfirmen) ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
3. Der Einsatz im Rahmen vonKundenprojekten Dritter oder als Wiederverkäufer ist ebenfalls untersagt,sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung besteht
- Alle weiteren Rechte – insbesondere Urheber- und Lizenzrechte – verbleiben bei INCLUWAY bzw. den von INCLUWAY lizenzierenden Dritten.
- Lizenzkontrolle und Nachlizenzierung: INCLUWAY ist berechtigt, einmal jährlich oder bei begründetem Verdacht durch eigene oder beauftragte Prüfer eine Lizenzkontrolle vorzunehmen. Der Kunde gewährt hierfür angemessenen Zugang zu Systemprotokollen und Auswertungen. Bei Überschreitung des lizenzierten Umfangs ist der Kunde verpflichtet, entsprechende Zusatzlizenzen zu erwerben.
§7 Registrierung, Zugangsdaten und Sicherheit
- Voraussetzung für die Nutzung kostenpflichtiger Leistungen ist die erfolgreiche Registrierung des Kunden im Kunden-Dashboard.
- Der Kunde hat bei Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
- INCLUWAY stellt dem Kunden individuelle Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, diese geheim zu halten und vor Missbrauch zu schützen.
- Bei Verdacht unbefugter Nutzung oder Sicherheitsvorfall ist INCLUWAY unverzüglich zu informieren. INCLUWAY kann den Zugang vorübergehend sperren, um Missbrauch zu verhindern.
§8 Pflichten des Kunden
- Der Kunde gewährleistet, dass die Einbindung und Nutzung des Dienstes in Übereinstimmung mit geltendem Recht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und IT-Sicherheitsrecht, erfolgt.
- Der Kunde wird keine rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalte über den Dienst verbreiten.
- Der Kunde sorgt für eine den Systemanforderungen entsprechende Infrastruktur (z. B. Browser, Internetanbindung).
§9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste bzw. dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt fällig.
- Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist INCLUWAY berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitere Rechte bleiben unberührt.
- INCLUWAY ist berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung von bis zu 6 % vorzunehmen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen im Voraus angezeigt. Der Kunde hat das Recht, den geänderten Preisen binnen 14 Tagen in Schriftform zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs können beide Parteien das Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung beenden.
- Bei Zahlungsverzug oder trotz Mahnung kann INCLUWAY die Leistung bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen aussetzen.
§10 Mitwirkungspflichten & Datenbereitstellung
- Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Daten rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Fristen entsprechend; Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
- Kommt der Kunde in Verzug mit der Bereitstellung von Daten oder Zugängen, gelten vereinbarte Fristen automatisch als angepasst.
§11 Wartung, Updates, Support und Sonderkündigungsrecht
- INCLUWAY veröffentlicht regelmäßig Updates, Upgrades und Patches, um Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Compliance sicherzustellen.
- Support-Leistungen werden gemäß SLA erbracht. Details (Reaktionszeiten, Kommunikationskanäle) finden sich in der Leistungsbeschreibung.
- Außerhalb definierter Supportzeiten kann kostenpflichtiger Notfall-Support vereinbart werden.
- Sonderkündigungsrecht bei nachteiligen Änderungen: Nimmt INCLUWAY wesentliche Änderungen an den Software-Services vor, die eine Nutzung mit schwerwiegenden Einschränkungen zur Folge haben, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Änderung außerordentlich kündigen.
- Wünscht der Kunde individuelle Weiterentwicklungen oder Features, so werden diese nur auf Basis separater Vereinbarungen und Vergütung umgesetzt
§12 Verfügbarkeit und Service Level Agreement (SLA)
- INCLUWAY strebt eine monatliche Verfügbarkeit von 99,5 % an (exklusive geplanter Wartungsfenster von bis zu 8 Stunden pro Monat).
- Ausfallzeiten, die nicht auf höhere Gewalt, Kunden-Mitwirkung oder Provider-Störungen Dritter zurückzuführen sind, berechtigen den Kunden zu einer Gutschrift gemäß SLA-Regelung.
§13 Haftungsbeschränkung
- Die Haftung von INCLUWAY für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet INCLUWAY nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, jedoch maximal auf die in den letzten zwölf (12) Monaten vom Kunden entrichteten Entgelte.
- Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und immaterielle Schäden ist ausgeschlossen.
§14 Schutzrechts-Indemnität
- INCLUWAY sichert zu, dass die nutzungsgegenständliche Software-Plattform keine Schutzrechte Dritter verletzt.
- Kommt es aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung zu Ansprüchen Dritter, übernimmt INCLUWAY die Verteidigung und stellt den Kunden von allen daraus resultierenden Kosten frei, sofern der Kunde ihn unverzüglich informiert und keine eigene Verteidigung ohne Rücksprache übernimmt.
§15 Gewährleistung
- INCLUWAY gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen gemäß der Leistungsbeschreibung funktioniert.
- Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.
- Bei Mängeln leistet INCLUWAY nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder – bei erheblicher Vertragsverletzung – vom Vertrag zurücktreten.
- Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
§16 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen (technische, kaufmännische, personen- und geschäftsbezogene Daten) geheim zu halten.
- Der Kunde ist eigenverantwortlich für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben (z. B. Einholung von Einwilligungen nach DSGVO). INCLUWAY verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Datenschutzerklärung (https://www.incluway.de/datenschutzerklaerung).
- Der Kunde willigt in die Verwendung technisch notwendiger Cookies sowie optionaler Analyse-Cookies im Rahmen seiner Zustimmung ein.
§17 Vertragsdauer und Kündigung
- Der Vertrag beginnt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Freischaltung des Kundenzugangs und läuft – sofern nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
- Kündigungsfrist: Drei (3) Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§18 Folgen der Beendigung
- Nach Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte; INCLUWAY kann den Zugang sperren.
- INCLUWAY löscht Kundendaten 30 Tage nach Vertragsende, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem entgegen oder der Kunde wünscht ein Export-Backup.
- Nach Vertragsende besteht kein Anspruch des Kunden auf Herausgabe oder Wiederherstellung von vom Dienstleister bereitgestellten Analyse-, Prüf- oder Umsetzungsdaten, soweit diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Es obliegt dem Kunden, rechtzeitig eigene Sicherungskopien zu erstellen.
§19 Änderung der AGB
- INCLUWAY behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Frist von sechs (6) Wochen schriftlich (auch per E-Mail) zu ändern.
- Widerspricht der Kunde nicht in Schriftform innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.
§20 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt befreiendie betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung vonder Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten externe, unvorhersehbare undnicht abwendbare Ereignisse.
§21 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Hildesheim, Deutschland.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Wir nehmen weder an freiwilligen noch an verpflichtenden Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Kontakt und Kommunikation
SWMarkt24 GmbH
Von-Emmich-Straße 25
31135 Hildesheim, Deutschland
Tel.: 05121‑9288903
E‑Mail: info@incluway.de