Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SWMarkt24 GmbH(INCLUWAY)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der SWMarkt24 GmbH (nachfolgend „INCLUWAY“) regeln sämtliche Verträge über die Nutzung der Online-Dienste, Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen, bereitgestellten Testversionen sowie damit verbundene Beratungs- und Audit-Dienstleistungen (nachfolgend gemeinsam „Leistungen“) auf der Website https://www.incluway.de/.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen, ihnen widersprechen oder sie ergänzen, werden – selbst wenn INCLUWAY hiervon Kenntnis hat – nicht Bestandteil des Vertrages, sofern INCLUWAY ihrer Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsdokumente und Rangfolge
- Die vertraglichen Regelungen zwischen INCLUWAY und dem Kunden ergeben sich aus folgenden Unterlagen:
a) dem Vertragsformular bzw. dem individuellen Angebot,
b) dem Leistungsschein,
c) dem Service Level Agreement (SLA),
d) diesen AGB. - Diese AGB finden auf alle bestehenden und zukünftigen Verträge über Leistungen der SWMarkt24 GmbH Anwendung.
- Im Fall von Widersprüchen zwischen den genannten Dokumenten gilt die unter Absatz 1 aufgeführte Reihenfolge in der dort angegebenen Priorität.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn INCLUWAY dem ausdrücklich schriftlich zustimmt. Das bloße Schweigen auf die Übersendung solcher Bedingungen stellt keine Zustimmung dar – auch nicht für zukünftige Vertragsbeziehungen.
§ 3 Begriffsdefinitionen
Für diese AGB gelten insbesondere die nachfolgendenBegriffsbestimmungen:
- Kunde: Natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Leistungen von INCLUWAY beziehen oder nutzen.
- Testversion: Zeitlich begrenzte und unverbindliche Nutzung einer SaaS-Anwendung ohne Entgelt oder zu reduzierten Entgelten gemäß § 5.
- Dienst / Plattform: Die über das Internet zugängliche Software (z. B. Barrierefreiheits-Widget, Monitoring-Dashboard), deren Nutzung Vertragsgegenstand ist.
- Leistungen: Hierunter fallen insbesondere
(a) Software zur digitalen Barrierefreiheit (z. B. Widget),
(b) technische Beratung und Audits,
(c) Workshops und Schulungsangebote. - Nutzungsrechte: Die dem Kunden eingeräumten Befugnisse zur Verwendung der Dienste nach Maßgabe des § 6.
- Support: Von INCLUWAY im Rahmen der jeweils vereinbarten SLA-Bedingungen erbrachte Unterstützungsleistungen (vgl. § 11).
§ 4 Vertragsgegenstand / Vertragsschluss
- INCLUWAY gewährt dem Kunden gegen Zahlung einer Vergütung Zugang zu den Diensten, die der Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit dienen.
- INCLUWAY erbringt gegenüber Unternehmen digitale Dienstleistungen im Bereich Barrierefreiheit, insbesondere:
- die Integration eines Barrierefreiheits-Widgets zur Echtzeitanpassung von Webseiten,
- das Monitoring der Barrierefreiheit durch automatisierte Überwachung,
- die Durchführung manueller und automatisierter Barrierefreiheits-Audits.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus der individuellen Leistungsbeschreibung, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungs- und Preisliste sowie den im Kunden-Dashboard ausgewiesenen Informationen.
- Je nach gebuchtem Tarif stellt INCLUWAY dem Kunden die vereinbarten Leistungen zur Verfügung. Die Funktionsweise des Widgets sowie die Ergebnisse von Audits orientieren sich an den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung allgemein anerkannten Standards (z. B. WCAG 2.2 AA, BFSG, EN 301 549). INCLUWAY übernimmt dabei keine Garantie für eine vollumfängliche Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Anforderungen, sondern schuldet eine bestmögliche technische Umsetzung auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen.
- Einzelne Leistungen (z. B. Audits oder Beratungsprojekte) können gesondert beauftragt werden; für diese Leistungen gelten ergänzend die jeweils speziellen Leistungsbeschreibungen und individuellen Angebote.
- Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern ist als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, seinerseits ein Angebot abzugeben. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Bestellung auslöst und diese durch INCLUWAY entweder schriftlich (z. B. per E-Mail) oder durch Freischaltung/Aktivierung des Dienstes angenommen wird.
§ 5 Testversion
- INCLUWAY kann neuen Kunden nach eigenem Ermessen eine kostenfreie Testversion (in der Regel für 14 Tage) zur Verfügung stellen. Umfang, Einschränkungen und Funktionen der Testversion werden gesondert beschrieben.
- Die Testversion endet mit Ablauf der vereinbarten Testdauer automatisch, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf. Eine vorzeitige Beendigung durch INCLUWAY oder den Kunden ist möglich.
- Im Anschluss an die Testphase erfolgt kein automatischer Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine entsprechende entgeltliche Buchung vornimmt.
§ 6 Nutzungsrechte, Lizenzkontrolle und Audit
- INCLUWAY räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Dienst-Software bestimmungsgemäß zu nutzen.
- Die Nutzung der Software ist ausschließlich zu eigenen geschäftlichen Zwecken des Kunden gestattet. Eine Verwendung zugunsten von Wettbewerbern (z. B. anderen SaaS-Anbietern oder Beratungsunternehmen) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von INCLUWAY untersagt.
- Der Einsatz der Software im Rahmen von Kundenprojekten Dritter oder in der Funktion als Wiederverkäufer (Reseller) ist ebenfalls unzulässig, sofern hierfür nicht eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit INCLUWAY getroffen wurde.
- Sämtliche weitergehenden Rechte, insbesondere Urheberrechte und sonstige Lizenzrechte, verbleiben bei INCLUWAY bzw. den Lizenzgebern von INCLUWAY.
- Lizenzkontrolle und Nachlizenzierung: INCLUWAY ist berechtigt, einmal pro Kalenderjahr oder bei begründetem Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung, durch eigene Mitarbeiter oder beauftragte Dritte eine Lizenzprüfung (Audit) durchzuführen. Der Kunde gewährt zu diesem Zweck einen angemessenen Einblick in relevante Systemprotokolle und Auswertungen. Stellt sich dabei heraus, dass der vereinbarte Lizenzumfang überschritten wurde, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen zusätzlichen Lizenzen zu erwerben.
§ 7 Registrierung, Zugangsdaten und Sicherheit
- Die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen setzt die vorherige erfolgreiche Registrierung des Kunden im Kunden-Dashboard voraus.
- Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und Änderungen seiner Daten unverzüglich zu aktualisieren bzw. INCLUWAY mitzuteilen.
- Nach der Registrierung stellt INCLUWAY dem Kunden individuelle Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zur Verfügung oder ermöglicht deren Vergabe. Der Kunde hat diese Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
- Besteht der Verdacht eines Missbrauchs der Zugangsdaten oder tritt ein Sicherheitsvorfall ein, hat der Kunde INCLUWAY umgehend zu informieren. INCLUWAY ist berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren, um Missbrauch zu verhindern.
§ 8 Pflichten des Kunden
- Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Implementierung und Nutzung des Dienstes in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften erfolgt, insbesondere im Hinblick auf Urheberrecht, Datenschutzrecht und IT-Sicherheitsrecht.
- Über die Plattform dürfen durch den Kunden keine rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalte verbreitet oder zugänglich gemacht werden.
- Der Kunde stellt sicher, dass seine technische Infrastruktur (z. B. eingesetzte Browser, Netzwerkanbindung und eingesetzte IT-Systeme) den von INCLUWAY vorgegebenen Systemanforderungen entspricht.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von INCLUWAY oder dem individuell vereinbarten Angebot. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist INCLUWAY berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Schäden bleibt hiervon unberührt.
- INCLUWAY ist berechtigt, einmal jährlich eine angemessene Preisanpassung von bis zu 6 % vorzunehmen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Text- oder Schriftform mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich zu widersprechen. Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs haben beide Vertragsparteien das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen.
- Befindet sich der Kunde mit Zahlungen im Rückstand oder leistet er trotz Mahnung nicht, kann INCLUWAY die Erbringung der Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen vorübergehend aussetzen.
§ 10 Mitwirkungspflichten & Datenbereitstellung
- Der Kunde stellt INCLUWAY sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Daten rechtzeitig, in geeigneter Form und unentgeltlich zur Verfügung.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; dadurch entstehende Mehrkosten gehen zulasten des Kunden.
- Verzögert sich die Bereitstellung von erforderlichen Daten oder Zugängen durch den Kunden, gelten die ursprünglich vereinbarten Termine und Fristen automatisch entsprechend angepasst.
§ 11 Wartung, Updates, Support und Sonderkündigungsrecht
- INCLUWAY führt regelmäßig Updates, Upgrades und Patches durch, um Funktionsumfang, Sicherheit und rechtliche Konformität der Software sicherzustellen.
- Support-Leistungen werden gemäß den jeweils vereinbarten SLA-Regelungen erbracht. Näheres, insbesondere zu Reaktionszeiten und verfügbaren Kommunikationskanälen, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem SLA.
- Außerhalb der im SLA definierten Supportzeiten kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – ein kostenpflichtiger Notfall-Support individuell vereinbart werden.
- Sonderkündigungsrecht bei nachteiligen Änderungen: Nimmt INCLUWAY wesentliche Änderungen an den Software-Services vor, die zu erheblichen Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten führen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung außerordentlich zu kündigen.
- Vom Kunden gewünschte individuelle Weiterentwicklungen, Anpassungen oder zusätzliche Features werden ausschließlich auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen und gesonderter Vergütung realisiert.
§ 12 Verfügbarkeitund Service Level Agreement (SLA)
- INCLUWAY strebt eine monatliche Systemverfügbarkeit der Dienste von 99,5 % an. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsfenster von bis zu 8 Stunden pro Monat.
- Ausfallzeiten, die nicht auf höhere Gewalt, eine unterlassene Mitwirkung des Kunden oder Störungen von Drittanbietern (z. B. Hosting- oder Netzwerkanbieter) zurückzuführen sind, können dem Kunden eine Gutschrift gemäß den im SLA festgelegten Regelungen einräumen.
§ 13 Haftungsbeschränkung
- Die Haftung von INCLUWAY für Pflichtverletzungen aus dem Vertragsverhältnis sowie aus unerlaubter Handlung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet INCLUWAY nur bei Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages wesentlich ist (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlten Entgelte begrenzt.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie immaterielle Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 14 Schutzrechts-Indemnität
- INCLUWAY versichert, dass die vertragsgegenständliche Software-Plattform nach Kenntnisstand von INCLUWAY keine Schutzrechte Dritter verletzt.
- Werden Dritte wegen der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Kunde Ansprüche geltend machen, übernimmt INCLUWAY – unter der Voraussetzung, dass der Kunde INCLUWAY unverzüglich informiert und ohne vorherige Abstimmung keine eigenen rechtlichen Schritte einleitet – die Verteidigung gegen diese Ansprüche und stellt den Kunden von hieraus resultierenden angemessenen Kosten frei.
§ 15 Gewährleistung
- INCLUWAY gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Funktionalität entspricht.
- Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach deren Entdeckung, in Schriftform gegenüber INCLUWAY zu rügen.
- Bei Vorliegen eines Mangels ist INCLUWAY nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder zur Bereitstellung einer mangelfreien Version (Ersatzlieferung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder – bei erheblichen Vertragsverletzungen – vom Vertrag zurücktreten.
- Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 16 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, insbesondere technische, kaufmännische, personen- und geschäftsbezogene Daten, vertraulich zu behandeln und Dritten nur insoweit offenzulegen, wie dies zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Der Kunde ist eigenverantwortlich für die Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen (z. B. Einholung und Dokumentation erforderlicher Einwilligungen nach der DSGVO). INCLUWAY verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der jeweils gültigen Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.incluway.de/datenschutzerklaerung.
- Der Kunde erklärt sich mit dem Einsatz technisch notwendiger Cookies sowie – im Rahmen seiner Einwilligung – mit der Verwendung optionaler Analyse-Cookies einverstanden.
§ 17 Vertragsdauer und Kündigung
- Das Vertragsverhältnis beginnt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch INCLUWAY oder mit der Freischaltung des Kundenzugangs und läuft – sofern nicht abweichend vereinbart – auf unbestimmte Zeit bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten.
- Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei (3) Monate zum Ende der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 18 Folgen der Beendigung
- Mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung erlöschen sämtliche dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an der Software. INCLUWAY ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform zu sperren.
- INCLUWAY löscht Kundendaten innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder der Kunde vorab die Erstellung eines Export-Backups verlangt.
- Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde grundsätzlich keinen Anspruch auf Herausgabe oder Wiederherstellung von durch INCLUWAY bereitgestellten Analyse-, Prüf- oder Umsetzungsdaten, soweit eine solche Herausgabe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Es obliegt dem Kunden, rechtzeitig eigene Sicherungskopien anzulegen.
§ 19 Änderung der AGB
- INCLUWAY behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen in Schriftform (einschließlich E-Mail) zu ändern oder zu ergänzen.
- Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
§ 20 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt befreien die jeweils betroffeneVertragspartei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen vonder Pflicht zur Leistungserbringung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere vonaußen einwirkende, unvorhersehbare und trotz Anwendung äußerster Sorgfalt nichtabwendbare Ereignisse.
§ 21 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser AGB, bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hildesheim, Deutschland.
- Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
- INCLUWAY nimmt weder an freiwilligen noch an gesetzlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.