Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SWMarkt24 GmbH(INCLUWAY)

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der SWMarkt24 GmbH (nachfolgend     „INCLUWAY“) regeln sämtliche Verträge über die Nutzung der Online-Dienste,     Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen, bereitgestellten Testversionen     sowie damit verbundene Beratungs- und Audit-Dienstleistungen (nachfolgend     gemeinsam „Leistungen“) auf der Website https://www.incluway.de/.
  2. Allgemeine     Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen, ihnen     widersprechen oder sie ergänzen, werden – selbst wenn INCLUWAY hiervon     Kenntnis hat – nicht Bestandteil des Vertrages, sofern INCLUWAY ihrer     Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

 

§ 2 Vertragsdokumente und Rangfolge

  1. Die     vertraglichen Regelungen zwischen INCLUWAY und dem Kunden ergeben sich aus     folgenden Unterlagen:
        a) dem Vertragsformular bzw. dem individuellen Angebot,
        b) dem Leistungsschein,
        c) dem Service Level Agreement (SLA),
        d) diesen AGB.
  2. Diese     AGB finden auf alle bestehenden und zukünftigen Verträge über Leistungen     der SWMarkt24 GmbH Anwendung.
  3. Im     Fall von Widersprüchen zwischen den genannten Dokumenten gilt die unter     Absatz 1 aufgeführte Reihenfolge in der dort angegebenen Priorität.
  4. Abweichende,     entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des     Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn INCLUWAY dem ausdrücklich     schriftlich zustimmt. Das bloße Schweigen auf die Übersendung solcher     Bedingungen stellt keine Zustimmung dar – auch nicht für zukünftige     Vertragsbeziehungen.

 

§ 3 Begriffsdefinitionen

Für diese AGB gelten insbesondere die nachfolgendenBegriffsbestimmungen:

  • Kunde:     Natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige     Personengesellschaften, die Leistungen von INCLUWAY beziehen oder nutzen.
  • Testversion:     Zeitlich begrenzte und unverbindliche Nutzung einer SaaS-Anwendung ohne     Entgelt oder zu reduzierten Entgelten gemäß § 5.
  • Dienst     / Plattform: Die über das Internet zugängliche Software (z. B.     Barrierefreiheits-Widget, Monitoring-Dashboard), deren Nutzung     Vertragsgegenstand ist.
  • Leistungen:     Hierunter fallen insbesondere
        (a) Software zur digitalen Barrierefreiheit (z. B. Widget),
        (b) technische Beratung und Audits,
        (c) Workshops und Schulungsangebote.
  • Nutzungsrechte:     Die dem Kunden eingeräumten Befugnisse zur Verwendung der Dienste nach     Maßgabe des § 6.
  • Support:     Von INCLUWAY im Rahmen der jeweils vereinbarten SLA-Bedingungen erbrachte     Unterstützungsleistungen (vgl. § 11).

 

§ 4 Vertragsgegenstand / Vertragsschluss

  1. INCLUWAY     gewährt dem Kunden gegen Zahlung einer Vergütung Zugang zu den Diensten,     die der Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit dienen.
  2. INCLUWAY     erbringt gegenüber Unternehmen digitale Dienstleistungen im Bereich     Barrierefreiheit, insbesondere:
       
    • die      Integration eines Barrierefreiheits-Widgets zur Echtzeitanpassung von      Webseiten,
    •  
    • das      Monitoring der Barrierefreiheit durch automatisierte Überwachung,
    •  
    • die      Durchführung manueller und automatisierter Barrierefreiheits-Audits.
  3.  
  4. Der     konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus der individuellen     Leistungsbeschreibung, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden     Leistungs- und Preisliste sowie den im Kunden-Dashboard ausgewiesenen Informationen.
  5. Je     nach gebuchtem Tarif stellt INCLUWAY dem Kunden die vereinbarten     Leistungen zur Verfügung. Die Funktionsweise des Widgets sowie die     Ergebnisse von Audits orientieren sich an den zum Zeitpunkt der     Leistungserbringung allgemein anerkannten Standards (z. B. WCAG 2.2 AA,     BFSG, EN 301 549). INCLUWAY übernimmt dabei keine Garantie für eine     vollumfängliche Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Anforderungen, sondern     schuldet eine bestmögliche technische Umsetzung auf Basis der vom Kunden     bereitgestellten Informationen.
  6. Einzelne     Leistungen (z. B. Audits oder Beratungsprojekte) können gesondert     beauftragt werden; für diese Leistungen gelten ergänzend die jeweils     speziellen Leistungsbeschreibungen und individuellen Angebote.
  7. Die     Darstellung der Leistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches     Vertragsangebot dar, sondern ist als Aufforderung an den Kunden zu     verstehen, seinerseits ein Angebot abzugeben. Ein Vertrag kommt zustande,     sobald der Kunde eine Bestellung auslöst und diese durch INCLUWAY entweder     schriftlich (z. B. per E-Mail) oder durch Freischaltung/Aktivierung des     Dienstes angenommen wird.

 

§ 5 Testversion

  1. INCLUWAY     kann neuen Kunden nach eigenem Ermessen eine kostenfreie Testversion (in     der Regel für 14 Tage) zur Verfügung stellen. Umfang, Einschränkungen und     Funktionen der Testversion werden gesondert beschrieben.
  2. Die     Testversion endet mit Ablauf der vereinbarten Testdauer automatisch, ohne     dass es einer Kündigungserklärung bedarf. Eine vorzeitige Beendigung durch     INCLUWAY oder den Kunden ist möglich.
  3. Im     Anschluss an die Testphase erfolgt kein automatischer Übergang in ein     kostenpflichtiges Abonnement, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine     entsprechende entgeltliche Buchung vornimmt.

 

§ 6 Nutzungsrechte, Lizenzkontrolle und Audit

  1. INCLUWAY     räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches,     nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die     Dienst-Software bestimmungsgemäß zu nutzen.
  2. Die     Nutzung der Software ist ausschließlich zu eigenen geschäftlichen Zwecken     des Kunden gestattet. Eine Verwendung zugunsten von Wettbewerbern (z. B.     anderen SaaS-Anbietern oder Beratungsunternehmen) ist ohne vorherige     schriftliche Zustimmung von INCLUWAY untersagt.
  3. Der     Einsatz der Software im Rahmen von Kundenprojekten Dritter oder in der     Funktion als Wiederverkäufer (Reseller) ist ebenfalls unzulässig, sofern     hierfür nicht eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit INCLUWAY     getroffen wurde.
  4. Sämtliche     weitergehenden Rechte, insbesondere Urheberrechte und sonstige Lizenzrechte,     verbleiben bei INCLUWAY bzw. den Lizenzgebern von INCLUWAY.
  5. Lizenzkontrolle     und Nachlizenzierung: INCLUWAY ist berechtigt, einmal pro Kalenderjahr     oder bei begründetem Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung, durch eigene     Mitarbeiter oder beauftragte Dritte eine Lizenzprüfung (Audit)     durchzuführen. Der Kunde gewährt zu diesem Zweck einen angemessenen     Einblick in relevante Systemprotokolle und Auswertungen. Stellt sich dabei     heraus, dass der vereinbarte Lizenzumfang überschritten wurde, ist der     Kunde verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen zusätzlichen Lizenzen     zu erwerben.

 

§ 7 Registrierung, Zugangsdaten und Sicherheit

  1. Die     Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen setzt die vorherige     erfolgreiche Registrierung des Kunden im Kunden-Dashboard voraus.
  2. Der     Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und zutreffende     Angaben zu machen und Änderungen seiner Daten unverzüglich zu     aktualisieren bzw. INCLUWAY mitzuteilen.
  3. Nach     der Registrierung stellt INCLUWAY dem Kunden individuelle Zugangsdaten     (Benutzername und Passwort) zur Verfügung oder ermöglicht deren Vergabe.     Der Kunde hat diese Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor     unbefugtem Zugriff zu schützen.
  4. Besteht     der Verdacht eines Missbrauchs der Zugangsdaten oder tritt ein Sicherheitsvorfall     ein, hat der Kunde INCLUWAY umgehend zu informieren. INCLUWAY ist     berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren, um Missbrauch zu     verhindern.

 

§ 8 Pflichten des Kunden

  1. Der     Kunde trägt dafür Sorge, dass die Implementierung und Nutzung des Dienstes     in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften     erfolgt, insbesondere im Hinblick auf Urheberrecht, Datenschutzrecht und     IT-Sicherheitsrecht.
  2. Über     die Plattform dürfen durch den Kunden keine rechtswidrigen oder sittenwidrigen     Inhalte verbreitet oder zugänglich gemacht werden.
  3. Der     Kunde stellt sicher, dass seine technische Infrastruktur (z. B.     eingesetzte Browser, Netzwerkanbindung und eingesetzte IT-Systeme) den von     INCLUWAY vorgegebenen Systemanforderungen entspricht.

 

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die     vom Kunden zu entrichtende Vergütung richtet sich nach der jeweils     gültigen Preisliste von INCLUWAY oder dem individuell vereinbarten     Angebot. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils     gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen     sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur     Zahlung fällig.
  3. Gerät     der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist INCLUWAY berechtigt,     Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz     zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Schäden bleibt     hiervon unberührt.
  4. INCLUWAY     ist berechtigt, einmal jährlich eine angemessene Preisanpassung von bis zu     6 % vorzunehmen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen     vor dem geplanten Inkrafttreten in Text- oder Schriftform mitgeteilt. Der     Kunde ist berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang     der Mitteilung schriftlich zu widersprechen. Im Fall eines fristgerechten     Widerspruchs haben beide Vertragsparteien das Recht, das     Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der     Preisanpassung zu kündigen.
  5. Befindet     sich der Kunde mit Zahlungen im Rückstand oder leistet er trotz Mahnung     nicht, kann INCLUWAY die Erbringung der Leistungen bis zur vollständigen     Begleichung der offenen Forderungen vorübergehend aussetzen.

 

§ 10 Mitwirkungspflichten & Datenbereitstellung

  1. Der     Kunde stellt INCLUWAY sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen     Informationen, Zugänge und Daten rechtzeitig, in geeigneter Form und     unentgeltlich zur Verfügung.
  2. Kommt     der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach,     verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; dadurch entstehende     Mehrkosten gehen zulasten des Kunden.
  3. Verzögert     sich die Bereitstellung von erforderlichen Daten oder Zugängen durch den     Kunden, gelten die ursprünglich vereinbarten Termine und Fristen     automatisch entsprechend angepasst.

 

§ 11 Wartung, Updates, Support und Sonderkündigungsrecht

  1. INCLUWAY     führt regelmäßig Updates, Upgrades und Patches durch, um Funktionsumfang,     Sicherheit und rechtliche Konformität der Software sicherzustellen.
  2. Support-Leistungen     werden gemäß den jeweils vereinbarten SLA-Regelungen erbracht. Näheres,     insbesondere zu Reaktionszeiten und verfügbaren Kommunikationskanälen,     ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem SLA.
  3. Außerhalb     der im SLA definierten Supportzeiten kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit –     ein kostenpflichtiger Notfall-Support individuell vereinbart werden.
  4. Sonderkündigungsrecht     bei nachteiligen Änderungen: Nimmt INCLUWAY wesentliche Änderungen an     den Software-Services vor, die zu erheblichen Einschränkungen der     Nutzungsmöglichkeiten führen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag     innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung außerordentlich zu     kündigen.
  5. Vom     Kunden gewünschte individuelle Weiterentwicklungen, Anpassungen oder     zusätzliche Features werden ausschließlich auf Grundlage gesonderter     Vereinbarungen und gesonderter Vergütung realisiert.

 

§ 12 Verfügbarkeitund Service Level Agreement (SLA)

  1. INCLUWAY     strebt eine monatliche Systemverfügbarkeit der Dienste von 99,5 % an.     Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsfenster von bis zu 8 Stunden pro     Monat.
  2. Ausfallzeiten,     die nicht auf höhere Gewalt, eine unterlassene Mitwirkung des Kunden oder     Störungen von Drittanbietern (z. B. Hosting- oder Netzwerkanbieter)     zurückzuführen sind, können dem Kunden eine Gutschrift gemäß den im SLA     festgelegten Regelungen einräumen.

 

§ 13 Haftungsbeschränkung

  1. Die     Haftung von INCLUWAY für Pflichtverletzungen aus dem Vertragsverhältnis     sowie aus unerlaubter Handlung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit     beschränkt, soweit nicht Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit     betroffen sind.
  2. Bei     leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet INCLUWAY nur bei Verletzung     solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße     Durchführung des Vertrages wesentlich ist (Kardinalpflichten). In diesem     Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise     eintretenden Schaden begrenzt und der Höhe nach auf die vom Kunden in den     letzten zwölf (12) Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlten     Entgelte begrenzt.
  3. Eine     Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie     immaterielle Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 14 Schutzrechts-Indemnität

  1. INCLUWAY     versichert, dass die vertragsgegenständliche Software-Plattform nach     Kenntnisstand von INCLUWAY keine Schutzrechte Dritter verletzt.
  2. Werden     Dritte wegen der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Kunde     Ansprüche geltend machen, übernimmt INCLUWAY – unter der Voraussetzung,     dass der Kunde INCLUWAY unverzüglich informiert und ohne vorherige     Abstimmung keine eigenen rechtlichen Schritte einleitet – die Verteidigung     gegen diese Ansprüche und stellt den Kunden von hieraus resultierenden     angemessenen Kosten frei.

 

§ 15 Gewährleistung

  1. INCLUWAY     gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen der in der     Leistungsbeschreibung dargestellten Funktionalität entspricht.
  2. Offensichtliche     Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von     sieben (7) Kalendertagen nach deren Entdeckung, in Schriftform gegenüber     INCLUWAY zu rügen.
  3. Bei     Vorliegen eines Mangels ist INCLUWAY nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung     (Nachbesserung) oder zur Bereitstellung einer mangelfreien Version     (Ersatzlieferung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie     dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern     oder – bei erheblichen Vertragsverletzungen – vom Vertrag zurücktreten.
  4. Darüber     hinausgehende Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen,     soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 16 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide     Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der     Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, insbesondere     technische, kaufmännische, personen- und geschäftsbezogene Daten,     vertraulich zu behandeln und Dritten nur insoweit offenzulegen, wie dies     zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
  2. Der     Kunde ist eigenverantwortlich für die Einhaltung sämtlicher     datenschutzrechtlicher Bestimmungen (z. B. Einholung und Dokumentation     erforderlicher Einwilligungen nach der DSGVO). INCLUWAY verarbeitet     personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der jeweils gültigen     Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.incluway.de/datenschutzerklaerung.
  3. Der     Kunde erklärt sich mit dem Einsatz technisch notwendiger Cookies sowie –     im Rahmen seiner Einwilligung – mit der Verwendung optionaler     Analyse-Cookies einverstanden.

 

§ 17 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Das     Vertragsverhältnis beginnt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch     INCLUWAY oder mit der Freischaltung des Kundenzugangs und läuft – sofern     nicht abweichend vereinbart – auf unbestimmte Zeit bei einer     Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten.
  2. Die     ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei (3) Monate zum Ende der jeweils     aktuellen Vertragslaufzeit.
  3. Das     Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund     bleibt unberührt.

 

§ 18 Folgen der Beendigung

  1. Mit     Wirksamwerden der Vertragsbeendigung erlöschen sämtliche dem Kunden     eingeräumten Nutzungsrechte an der Software. INCLUWAY ist berechtigt, den     Zugang des Kunden zur Plattform zu sperren.
  2. INCLUWAY     löscht Kundendaten innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende, sofern keine     gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder der Kunde vorab     die Erstellung eines Export-Backups verlangt.
  3. Nach     Beendigung des Vertrages hat der Kunde grundsätzlich keinen Anspruch auf     Herausgabe oder Wiederherstellung von durch INCLUWAY bereitgestellten     Analyse-, Prüf- oder Umsetzungsdaten, soweit eine solche Herausgabe nicht     gesetzlich vorgeschrieben ist. Es obliegt dem Kunden, rechtzeitig eigene     Sicherungskopien anzulegen.

 

§ 19 Änderung der AGB

  1. INCLUWAY     behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6)     Wochen in Schriftform (einschließlich E-Mail) zu ändern oder zu ergänzen.
  2. Widerspricht     der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen     nach Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform, gelten die Änderungen     als genehmigt. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens     wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

 

§ 20 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt befreien die jeweils betroffeneVertragspartei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen vonder Pflicht zur Leistungserbringung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere vonaußen einwirkende, unvorhersehbare und trotz Anwendung äußerster Sorgfalt nichtabwendbare Ereignisse.

 

§ 21 Schlussbestimmungen

  1. Sollten     einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder     undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen     hiervon unberührt.
  2. Änderungen     und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser AGB, bedürfen der     Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben     ist.
  3. Erfüllungsort     und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle     Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hildesheim,     Deutschland.
  4. Es     findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des     UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
  5. INCLUWAY     nimmt weder an freiwilligen noch an gesetzlichen Streitbeilegungsverfahren     vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.